17 pag. 216 Z. 144 ff.). Er gestand dabei ein, eine grosse Menge an Kokaingemisch erworben (1’247-1'347 Gramm) und weiterverkauft/weitergegeben zu haben (1’160- 1'260 Gramm) sowie Anstalten zum Verkauf von weiterem Kokaingemisch (459 Gramm) getroffen zu haben (vgl. pag. 219 Z. 250 ff.). Vor diesem Hintergrund ist nicht ersichtlich und es fehlen auch jegliche Anhaltspunkte, weshalb er den Beschuldigten bzgl. einer verkauften Menge von 70 Gramm fälschlicherweise hätte belasten sollen.