Was die beiden hintendurch gemacht haben, weiss ich nicht. [...] <> Wieviel Kokain hat D.________ an A.________ verkauft? <> Dies weiss ich nicht.»; ferner pag. 217 Z. 178: «Ich kann nicht sagen, wieviel Kokain er von mir für A.________ bezogen hat»; pag. 222 Z. 36; pag. 223 Z. 52 und 57) und konnte mit zeitlich-räumlicher Verknüpfung und unter Wiedergabe von Dialogen detailliert schildern, wie es zum Drogengeschäft mit dem Beschuldigten kam (vgl. pag. 215 f. Z. 122 ff.).