Kurze Zeit später, d.h. 17:02 Uhr, verliess C.________ die Liegenschaft alleine wieder und wurde sogleich durch die Polizei kontrolliert, wobei 0.8 Gramm Kokain in seinen Effekten aufgefunden wurde. Gleichentags um 21:46 Uhr wurde ein TK-Gespräch zwischen dem Beschuldigten und C.________ aufgezeichnet, wonach C.________ dem Beschuldigten die Polizeikontrolle beschrieb und ihm mitteilte, dass man «alles erwischt» habe (pag. 113; pag. 254 f.). 7.5.3 Erwerb von D.________ Dass D.________ den Beschuldigten anfänglich nicht als Abnehmer nannte resp. sogar bestritt, dass der Beschuldigte etwas mit Betäubungsmittel zu tun hat (pag.