Zudem trug der Beschuldigte bei seiner Anhaltung am 29. August 2018 Notengeld in der Höhe von CHF 1'970.00 (Stückelung: 13 x CHF 100.00, 5 x CHF 50.00, 15 x CHF 20.00) auf sich (pag. 336; pag. 338). Schliesslich ist auf die am 28. August 2018 durchgeführte Observation hinzuweisen, wonach C.________ dabei beobachtet werden konnte, wie er um 16:32 Uhr die W.________ des Beschuldigten betrat. Um 16:48 Uhr verliessen C.________, der Beschuldigte sowie eine weitere unbekannte Person die Liegenschaft. Zehn Minuten später betrat der Beschuldigte in Begleitung von C.________ seine Wohnung. Kurze Zeit später, d.h. 17:02 Uhr, verliess C._____