Objektive Beweismittel Wie bereits einleitend bemerkt, befinden sich in den Akten diverse objektive Beweismittel, welche zur Ermittlung des strittigen Sachverhalts beigezogen werden können. So ist zunächst auf den Berichtsrapport vom 14. März 2018 hinzuweisen, wonach gestützt auf die Telefonkontrolle davon ausgegangen werden kann, dass sich der Beschuldigte in der Zeit vom 21. Juli 2017 bis 9. Januar 2018 mindestens 27 Mal mit D.________ getroffen hat (pag. 383). Weiter konnten anlässlich der Hausdurchsuchungen am 29. August 2018 in F.________ in den Geschäftsräumlichkeiten des Beschuldigten an der V.________ (Strasse) .