Im Verlaufe der gleichzeitig durchgeführten Überwachung des Beschuldigten durch die Polizei konnten zugleich zahlreiche Kontakte zwischen dem Beschuldigten und mutmasslichen Abnehmern beobachtet werden (vgl. pag. 400 ff.). Es bestehen somit neben den belastenden Aussagen von D.________, E.________ und C.________ aufgrund der durchgeführten verdeckten Ermittlungen und der genehmigten Zufallsfunde konkrete Indizien, dass der Beschuldigte Handel mit Kokain betrieb und hierfür bei D.________ und E.________ Kokain kaufte. Sowohl E.________ als auch D.______