104 f. und 383 f. je mit weiteren Hinweisen). Aufgrund der angeordneten Echtzeitüberwachung der Mobiltelefonnummer des Beschuldigte konnte die Polizei in der Folge Telefonate zwischen dem Beschuldigten und mutmasslichen Abnehmern registrieren, in denen es mutmasslich darum ging, sich unter legalem Vorwand mit dem Beschuldigten zu treffen, um beim Beschuldigten Kokain zu erwerben (pag. 495 ff.). Im Verlaufe der gleichzeitig durchgeführten Überwachung des Beschuldigten durch die Polizei konnten zugleich zahlreiche Kontakte zwischen dem Beschuldigten und mutmasslichen Abnehmern beobachtet werden (vgl. pag.