So liessen die Erkenntnisse der verdeckten Überwachung darauf schliessen, dass auch der Beschuldigte am verdeckt überwachten Kokainhandel beteiligt ist. Als D.________ und E.________ in ihren Einvernahmen diese Vermutung bestätigten und aussagten, dass es sich beim Beschuldigten um einen Kokainabnehmer von ihnen handelt, wurden verdeckte Ermittlungen gegen den Beschuldigten angeordnet bzw. bewilligt (Aktion U.________; vgl. zum Ganzen pag. 104 f. und 383 f. je mit weiteren Hinweisen).