14 7.5 Erwägungen der Kammer 7.5.1 Ausgangslage Die Vorinstanz hat die Aussagen sämtlicher befragten Personen zutreffend gewürdigt, weshalb vorab darauf verwiesen werden kann. Ergänzend und teilweise als Wiederholung zu den vorinstanzlichen Erwägungen sei zu den Tatvorwürfen gemäss Ziff. I.1., I.2. und I.4. der Anklageschrift Folgendes bemerkt: Der Beschuldigte wurde nicht erstmals von D.________ und E.________ im Rahmen ihrer Einvernahmen als Kokainhändler ins Spiel gebracht, sondern geriet bereits aufgrund der verdeckten Ermittlungen der Aktion T.__