___ abzustellen, womit davon auszugehen sei, dass er dreimal pro Monat jeweils ein halbes Gramm, also 1.5 Gramm pro Monat, konsumiert habe. Bei einer Erwerbszeit von 13 Monaten seien somit rund 19.5 Gramm für den Eigenkonsum abzuziehen (pag. 1288 f.). 7.4 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte zu D.________, E.________ und C.________ in Kontakt stand. Allerdings bestreitet der Beschuldigte, Kokainhandel mit D.________, E.________ und C.________ betrieben resp. gemeinsam mit C.________ Kokain konsumiert zu haben.