Wenn sie sich nur r.________ getroffen hätten, hätte C.________ den Beschuldigten nicht über die Polizeikontrolle informieren müssen. Der Beschuldigte sei zudem weder überrascht darüber gewesen, noch habe er nachgefragt, um was es gegangen sei. Er habe also genau gewusst, dass er mit Kokain erwischt worden sei. In Bezug auf die Menge habe C.________ ausgeführt, dass er während zweier Jahre 10-15 Gramm beim Beschuldigten konsumiert habe, es könnten auch 20-30 Gramm gewesen sein. Zudem habe er zugegeben, 15-20 Gramm vom Beschuldigten bezogen zu haben, ohne es dort konsumiert zu haben.