13 den Preis schwankend, aber in einem kleinen Rahmen. Es sei möglich, dass der Preis variiert habe, und zudem würden sich die von ihm genannten Preise mit den Angaben von D.________ decken. Auch E.________ habe den Beschuldigten entlasten wollen, indem er ausgeführt habe, das Kokain habe dem Eigenkonsum des Beschuldigten gedient. Aber 70 Gramm während dreier Monate passe nicht zu einem gelegentlichen Eigenkonsum. Insgesamt sei hier von einem Erwerb von 70 Gramm Kokain auszugehen.