zuerst von 50 Gramm gesprochen. Später habe er die Menge jeweils nach unten korrigiert, wobei bei den späteren Aussagen auffalle, dass diese deutlich weniger konstant seien, als die Erstaussagen. Komme hinzu, dass die späteren, kleineren Mengen nicht zu den zahlreichen Treffen passen würden. Man sehe, dass D.________ im Nachgang versucht habe, sich und den Beschuldigten zu schützen. Entsprechend sei auf die Erstaussagen abzustellen (pag. 1285 f.). E.________ habe mehrfach und konstant ausgesagt, dem Beschuldigten insgesamt 70 Gramm Kokain übergeben zu haben. Seine Aussagen seien zwar in Bezug auf