Von dieser erworbenen Menge ist zunächst der Eigenkonsum des Beschuldigten abzuziehen. Der Beschuldigte konsumierte in der Zeit vom 21.07.2017 bis 29.08.2018 insgesamt 19.5 Gramm Kokaingemisch (1.5 Gramm pro Monat, während 13 Monaten) bzw. rund 12.29 Gramm Kokainbase (Reinheitsgrad 63%).