7.2 Vorbemerkungen und vorinstanzliche Erwägungen Die Vorwürfe gemäss Ziff. I.1.1., I.1.2. und I.1.4. der Anklageschrift beruhen jeweils primär auf den belastenden Aussagen von D.________ (Ziff. I.1.1.), E.________ (Ziff. I.1.2.) und C.________ (Ziff. I.1.4). Der Vorwurf gemäss Ziff. I.1.3. der Anklageschrift beruht demgegenüber auf den Aussagen des Beschuldigten selbst, die er im Zusammenhang mit dem bei ihm sichergestellten Kokaingemisch machte und in der Folge mehrfach bestätigte. Die Vorinstanz hat betreffend Ziff. I.1.3. auf die Aussagen des Beschuldigten abgestellt und diesen Sachverhalt als unbestritten erachtet.