10 teilten sich jeweils ein Gramm und C.________ bezahlte ihm pro halbes Gramm CHF 50.00. Der Beschuldigte veräusserte auf diese Weise maximal 30 Gramm Kokaingemisch. Im gleichen Zeitraum veräusserte er in Mengen von jeweils einem halben Gramm für CHF 50.00 oder einem Gramm für CHF 80.00 maximal weitere 20 Gramm Kokaingemisch an C.________, welches dieser mitnahm und nicht direkt beim Beschuldigten zuhause konsumierte. Insgesamt bezahlte C.________ dem Beschuldigten so CHF 2'000.00 - CHF 3'000.00 an Drogengeld;