indem der Beschuldigte in dieser Zeit, nachdem ihn D.________ im N.________ des Beschuldigten in F.________ mit E.________ bekannt gemacht hatte, den E.________ fragte, ob er ihm etwas (Kokain) besorgen könne und in der Folge von diesem im Rahmen von 3 Übergaben (einmal 10 Gramm und zweimal 30 Gramm) in G.________, vor der Pizzeria P.________ insgesamt ca. 70 Gramm Kokaingemisch zu einem Preis von CHF 65.00 - 70.00 pro Gramm erwarb, das der Beschuldigte jeweils bar bezahlte. 1.3. Erwerb von ca. 8 Gramm Kokaingemisch begangen zu einem unbekannten Zeitpunkt vor dem 29. August 2018 in Bern und F.________,