Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Die beschlagnahmte Agenda, das Mobiltelefon und die Umhängetasche seien A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Obergerichts des Kantons Bern zurückzugeben bzw. soweit nicht abgeholt zu entsorgen. 2. Der beschlagnahmte Bargeldbetrag von CH 1’987.25 sei einzuziehen (Art. 70 StGB). 3. Es sei die Zustimmung zur Löschung der erkennungsdienstlichen Daten von A.________ und des DNA-Profils (PCN .________) zu erteilen. 4. Das Honorar der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten sei zu bestimmen (Art. 135 StPO). 5. Es seien die weiteren notwendigen Verfügungen zu erlassen.