Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 7. Januar 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Strafverfahrens gegen A.________ wegen Konsumwiderhandlungen sowie dem Konsum dienenden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom August 2016 bis 06.01.2018 in Bern und F.________ durch den Konsum von Marihuana und Kokain, dies ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;