b) A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Führen eines Personenwagens unter Drogeneinfluss, begangen am 29.08.2018 zwischen 10:55 Uhr und 11:00 Uhr in F.________ und zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 750.00, verurteilt wurde, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde.