a) das Strafverfahren gegen A.________ wegen Konsumwiderhandlungen sowie dem Konsum dienenden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom August 2016 bis 06.01.2018 in Bern und F.________ durch den Konsum von Marihuana und Kokain eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.