datierend vom 7. Juli 2022 [pag. 1273]) sowie ein Leumundsbericht (datierend vom 19. Februar 2022 [pag. 1226 ff.]; datierend vom 13. Juni 2022 [pag. 1269 ff.]) über den Beschuldigten eingeholt. Auf die erneute Befragung des Beschuldigten sowie der beiden Auskunftspersonen D.________ und C.________ wurde mit Beschlüssen vom 25. Juli 2022 verzichtet. Für die Begründung wird auf das Verhandlungsprotokoll verwiesen (pag. 1277 f.).