II.4. und III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Zudem reichte die Verteidigung mit Eingabe vom 6. April 2021 eine Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Kostenentscheid bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein (pag. 1131 ff.). Das Beschwerdeverfahren wurde bis zum Entscheid der 1. Strafkammer über die Eintretensfrage betreffend die Berufung sistiert (pag.