I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Einzelgericht (nachfolgend: Vorinstanz), fällte am 7. Januar 2021 folgendes Urteil (pag. 1021 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Konsumwiderhandlungen sowie dem Konsum dienenden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom August 2016 bis 06.01.2018 in Bern und F.________ durch den Konsum von Marihuana und Kokain wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: