1. Zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Die Polizeihaft von 1 Tag wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4'847.70. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3'000.00. II. 1. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung der beschuldigten Person, Fürsprecher B.________, wurde / wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: