28 28. Entschädigung der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten 28.1 Erste Instanz Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ wurde erstinstanzlich auf CHF 6'547.00 (inklusive Auslagen und MWSt) festgesetzt. Dies ist als angemessen zu bestätigen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecher B.___