Aufgrund der labilen Lage lässt sich die weitere Entwicklung derzeit nicht prognostisch definitiv entscheiden. Es liegt in der Natur der Sache, dass in zahlreichen Ländern die Verhältnisse in verschiedenen Bereichen nicht jenen der Schweiz entsprechen. Selbst wenn die Verhältnisse in Afghanistan auch mittel- und langfristig nicht einfach sein dürften, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend bestimmen, ob eine Rückführung des Beschuldigten möglich sein wird. Dem Beschuldigten würde die Rückkehr immerhin dadurch erleichtert, dass seine Eltern, mit welchen er Kontakt pflegt, weiterhin im Heimatland leben (pag.