Der Bericht führt weiter aus, dass ein Wegweisungsvollzug derzeit technisch nicht möglich sei. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass es notorisch ist, dass die Lage in Afghanistan derzeit ausserordentlich volatil ist, was sich auch aus den durch die Verteidigung eingereichten Unterlagen ergibt (pag. 501 ff.). Nach dem Abzug der US-Truppen haben die Taliban über weite Teile des Landes die Macht übernommen. In den nächsten Wochen und Monaten dürfte ein Wegweisungsvollzug bereits aus technischen Gründen nicht in Betracht kommen. Aufgrund der labilen Lage lässt sich die weitere Entwicklung derzeit nicht prognostisch definitiv entscheiden.