179 Z. 26 ff.). Wegen ehelichen Differenzen hat der Beschuldigte im Jahr 2020 eine eigene Wohnung in M.________ (Ort) bezogen (pag. 179 Z. 1 ff.). Zwischenzeitlich wohnt er wieder bei seiner Ehefrau und seinen Kindern in E.________. Die Beziehung habe sich seit Eröffnung des Strafverfahrens geändert, er sei in den Augen der Familie nicht mehr glaubwürdig (pag. 538 Z. 23 f.). Nach seinen Angaben geht es ihm psychisch sehr schlecht und er befindet sich deshalb in Behandlung (pag. 536 Z. 34 ff.). Die älteren Kinder besuchen in E.________ die Schule.