Der Beschuldigte gab an, dass er Deutschkurse besuche, in welchen er Lesen und Schreiben gelernt habe. Seine Sprachkenntnisse sind jedoch nach wie vor als ungenügend zu bezeichnen, kann er doch auch einfache Fragen auf Deutsch nicht verstehen (pag. 537 Z. 8 ff.). Andere Landessprachen spricht der Beschuldigte nicht. Er ist im Strafregister nicht verzeichnet; einzig eine Übertretungsbusse ist aktenkundig (pag. 51 f.). Die Eltern des Beschuldigten leben nach wie vor in Afghanistan. Eine Schwester des Beschuldigten wohnt in Lugano, der Beschuldigte pflegt zu ihr jedoch einzig telefonischen Kontakt. Die übrigen Geschwister sind auf der ganzen Welt verteilt (pag. 179 Z. 26 ff.).