24. Subsumtion 24.1 Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 StGB Der Beschuldigte wird wegen sexueller Nötigung verurteilt. In Anwendung von Art. 66a Abs. 1 Bst. h StGB ist grundsätzlich eine obligatorische Landesverweisung auszusprechen. Zu prüfen bleibt, ob beim Beschuldigten aufgrund eines schweren persönlichen Härtefalles im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB ausnahmsweise auf die Landesverweisung zu verzichten ist. 24.2 Persönliche Situation des Beschuldigten Die persönliche Situation des Beschuldigten wurde von der Vorinstanz zutreffend dargelegt (S. 32 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.