VI. Landesverweisung 23. Theoretische Grundlagen In Bezug auf die theoretischen Grundlagen der Landesverweisung kann zunächst auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 30 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 284 ff.). Ergänzend und präzisierend ist auf Folgendes hinzuweisen: Gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. h StGB verweist das Gericht einen Ausländer, der wegen sexueller Nötigung verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5-15 Jahre aus der Schweiz. Die obligatorische Landesverweisung wegen einer Katalogtat im Sinne von Art.