221 Z. 15 ff.). Auch an der oberinstanzliche Hauptverhandlung liess sich den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin eindeutig entnehmen, dass der Vorfall sie noch immer stark zeichnet. So begann sie während der Einvernahme mehrmals zu weinen. Sie gab auch an, dass sie Angst habe alleine in der Wohnung zu leben, weshalb sie zu ihrer Mutter zurückgezogen sei. Auch nachts auf der Strasse habe sie Angst. Zudem falle es ihr immer noch schwer, Männern zu vertrauen (pag. 532 Z. 6 ff.).