15. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung / Strafrahmen / Strafart Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen zur Strafzumessung sowie bezüglich der Ausführungen zum Strafrahmen wird auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen (S. 25 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 279). Da die vorliegend verschuldensangemessene Strafe – wie nachfolgend begründet wird – das Höchstmass der Geldstrafe überschreitet, ist vorliegend eine Freiheitsstrafe auszufällen.