Dem Beschuldigten musste bewusst sein, dass seine Handlungen unerwünscht sind. So sagte die Straf- und Zivilklägerin dem Beschuldigten wenige Minuten vor dem Vorfall, dass er sie in Ruhe lassen soll. In der Folge biss sie ihn während des Übergriffs sodann in die Hand und stiess ihn zurück. Dennoch setzte er sein Vorhaben kurz darauf fort, bis er, wegen ihrer erneuten Gegenwehr, schlussendlich gänzlich von ihr abliess und sich entfernte. Der Beschuldigte wusste demnach zu jedem Zeitpunkt, dass er gegen den Willen der Straf- und Zivilklägerin mit körperlicher Gewalt sexuelle Handlungen vornahm und wollte dies auch.