13. Sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB): Rechtliche Grundlagen Der sexuellen Nötigung gemäss Art. 189 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) macht sich strafbar, wer eine Person zur Duldung einer beischlafähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht. Nebst der analen und oralen Penetration stellen unter anderem das längere oder intensive Betasten des Geschlechtsteils oder der weiblichen Brust des Opfers über der Kleidung eine sexuelle Handlung dar;