11 stereotyp sind seine Äusserungen, wonach Zungenküsse über drei Minuten normal seien oder dass er niemanden vergewaltigen müsse, da er für wenig Geld Sex kaufen könne (pag. 35 Z. 153 ff.). Ausserdem weisen seine Aussagen etliche Widersprüche auf: Bei der Ersteinvernahme gab er zu Protokoll, dass es auf Initiative der Frau zu einem Kuss gekommen sei. An den Brüsten habe er sie nicht angefasst (pag. 37 Z. 250). Zudem gab er an, er habe die Straf- und Zivilklägerin zuvor in der H.________(Nachtclub) gesehen und sie hätten zusammen getrunken und getanzt (pag. 34 Z. 89 ff.).