, 57 ff.). Den gesamten Vorfall schilderte die Straf- und Zivilklägerin bei der polizeilichen Befragung zudem im freien Bericht äusserst detailreich (pag. 22 Z. 63 ff.). Sie legte dar, dass der Beschuldigte um 06:00 Uhr beim Verlassen der H.________(Nachtclub) auf sie zugekommen sei. Sie habe ihm gesagt, er solle sie in Ruhe lassen. Auf dem Weg zur Wohnung ihres Kollegen habe sie dann bemerkt, dass der Beschuldigte ihr folgte.