12. Beweiswürdigung durch die Kammer Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung im Allgemeinen und der Aussagenanalyse im Speziellen wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 6 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 260 ff.). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung ist sorgfältig verfasst und die Vorinstanz hat alles Wesentliche in ihre Erwägungen einbezogen sowie die verschiedenen (allenfalls möglichen) Varianten eingehend beleuchtet. In diesem Sinne kann vorweg auf die Beweiswürdigung der Vorinstanz verwiesen werden (S. 18 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.