Er selber hat denn anlässlich des telefonischen Kontakts mit dem Gericht auch darauf hingewiesen, dass er in der Zwischenzeit wieder zu seiner Ehefrau zurückgekehrt sei und er nicht möchte, dass diese erfahren könnte, dass er vor Gericht als Zeuge zu erschienen hätte. Schliesslich ist die Strafund Zivilklägerin dann auch selbständig an der Fortsetzungsverhandlung vom 11.02.2021 erschienen, ohne dass der Vorführungsbefehl vom 27.01.2021 (vgl. pag. 209 ff.) vollzogen werden musste. Zu-