221, Z. 15-23). Es ist daher ohne Weiteres nachvollziehbar, wenn sie sich gerade in ihrer Prüfungszeit im Januar 2021 im Rahmen ihres Medizinstudiums nicht mit dem Vorfall auseinandersetzen wollte (vgl. pag. 217, Z. 34-36). Zudem wollte sie ihren Freund L.________ offensichtlich nicht in diese Sache hineinziehen. Sie hatten tatsächlich in letzter Zeit keinen Kontakt mehr. Er selber hat denn anlässlich des telefonischen Kontakts mit dem Gericht auch darauf hingewiesen, dass er in der Zwischenzeit wieder zu seiner Ehefrau zurückgekehrt sei und er nicht möchte, dass diese erfahren könnte, dass er vor Gericht als Zeuge zu erschienen hätte.