Zudem decken sich die Aussagen der Privatklägerin betreffend Berühren der Brust durch den Beschuldigten mit dem objektiven Beweismittel des KTD-Rapports vom 19.12.2018, wonach sich das DNA- und das Y-Chromosomprofil des Beschuldigten auf der Höhe ihrer Brust auf ihrem Pullover, welchen sie am 14.10.2018 zum Zeitpunkt des Vorfalls trug, gefunden wurde. Weiter fällt auf, dass die Privatklägerin in keiner Weise die Geschehnisse agraviert darstellt oder zu Übertreibungen neigt. So entsprechen ihre Aussagen einer nüchternen Wiedergabe des Handlungsablaufs.