7 11. Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte nach einer umfassenden Beweiswürdigung zu folgendem Beweisergebnis hat (S. 18 ff. des erstinstanzlichen Urteils, pag. 272 ff.): Zunächst fällt auf, dass sich die Aussagen des Beschuldigten mehrfach widersprechen. Insofern ist die Glaubwürdigkeit des Beschuldigten bereits von vornherein infrage gestellt und zu prüfen, inwiefern den Aussagen des Beschuldigten Glauben zu schenken ist.