531 Z. 34 ff.). Auf Vorhalt, dass sie erstinstanzlich erwähnt habe, dass er sie tatsächlich geküsst habe, sagte sie aus, dass sie sich nicht mehr zu 100% sicher sei. Es scheine ihr aber, dass keine Zunge im Spiel gewesen sei. Sie könne sich einfach noch daran erinnern, dass er sehr nahe gewesen sei (pag. 531 Z. 41 ff.).