Sie habe am selben Tag auch noch mit Freundinnen gesprochen, welche ihr gesagt hätten, dass es schlimm sei und sie zur Polizei gehen solle (pag. 531 Z. 16 ff.). Auf Frage, welche Handlungen der Beschuldigte vorgenommen habe, führte sie aus, dass er ihr auf den linken Busen gedrückt und sie heftig an die Wand gepresst habe. Er habe versucht, sie zu küssen. Sie habe dies verhindern können, indem sie die Hand hingehalten habe (pag. 531 Z. 26 ff.). Auf erneute Nachfrage bestätigte sie, dass er lediglich versucht habe sie zu küssen (pag. 531 Z. 34 ff.).