10.1.1 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte die Straf- und Zivilklägerin ihre bereits gemachten Aussagen (pag. 530 Z. 18 f.). Auf Frage, ob sie den Vorfall vom 18. Oktober 2018 beschreiben könne, führte sie aus, dass sie auf dem Nachhauseweg von einer Party in der H.________(Nachtclub) um 06:00 Uhr morgens den Beschuldigten aus dem Augenwinkel gesehen und er sie auf Deutsch angesprochen habe. Sie habe ihn ignoriert und ihren Nachhauseweg fortgesetzt, wobei er ihr gefolgt sei. Sie habe dies einer Freundin, mit welcher sie zuvor unterwegs gewesen sei, geschrieben.