8. Oberinstanzliche Vorbringen des Beschuldigten Die Verteidigung des Beschuldigten, Fürsprecher B.________, führte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zusammengefasst aus, dass die Straf- und Zivilklägerin von den Avancen des Beschuldigten wohl überrascht gewesen sei (pag. 541). Aber auch der Beschuldigte selbst habe mit einer Zurückweisung durch die Vorgenannte nicht gerechnet. Die Straf- und Zivilklägerin habe sodann ausgeführt: «En fait, j’ai toujours l’impression qu’il est resté calme du début à la fin. Je n’arrive pas trop à l’analyser…mais j’ai eu l’impression qu’il avait été surpris que je le repousse. Mais une fois qu’il