429 ff.), ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 5. November 2021; pag. 490 ff.) sowie ein Bericht des Staatssekretariats für Migration im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung (SEM; datierend vom 15. Oktober 2021; pag. 423 f.) eingeholt. Schliesslich wurden der Beschuldigte sowie die Straf- und Zivilklägerin anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erneut befragt (pag. 530 ff.). Im Weiteren wurden das mit Eingabe von Fürsprecher B.____