3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 16. November 2021; pag. 426), ein aktueller Bertreibungsregisterauszug (datierend vom 12. August 2021; pag. 428), ein Bericht der Stadt E.________, Einwohner- und Spezialdienste (datierend vom 18. August 2021 inkl. der ausländerrechtlichen Akten des Beschuldigten; pag. 429 ff.), ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 5. November 2021; pag.