2. Berufung Gegen dieses Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) meldete Fürsprecher B.________ mit Eingabe vom 17. Februar 2021 namens und im Auftrag des Beschuldigten innert Frist Berufung an (pag. 248). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien mit Verfügung vom 26. März 2021 zugestellt (pag. 297 f.). Die schriftliche Berufungserklärung datiert vom 19. April 2021 und ging am 20. April 2020 frist- und formgerecht bei den Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern ein (pag. 306 f.). Das vorinstanzliche Urteil wurde vollumfänglich angefochten.